AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gültigkeit
Die nachstehenden allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung, also für alle Verträge, die mit oder nach der Übersendung dieser Bedingungen an den Besteller mit diesem abgeschlossen werden.
Jeder Auftrag, der nach Zusendung dieser Bedingungen erteilt wird, gilt als Anerkennung der nachstehenden Vereinbarung, auch wenn in dem Auftrag anderslautende allgemeine Ge-schäftsbedingungen des Auftraggebers beigefügt sind. Diesen wird ausdrücklich widerspro-chen. Im übrigen sind abweichende Bedingungen des Auftraggebers unverbindlich, wenn nicht widersprochen wird, es sei denn, die Geltung der anderslautenden Bedingungen ist ausdrück-lich schriftlich durch uns bestätigt.

2. Preise
Von uns genannte Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteu-er. Preise und Konditionen sind freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich. Maßgeb-lich sind die am Tage der Lieferung gültigen Preise und Bedingungen. Wesentliche Kostenän-derungen, insbesondere bei Rohstoffen, Lohn, Energie usw., berechtigen uns zur Preisan-passung und bei Nichteingang über die neue Preisstellung zum Rücktritt.

3. Aufträge
Prospektangaben über unsere Produkte und deren Preise sind ausschließlich als Aufforde-rung zu Abgabeeins Vertragsangebotes zu verstehen. Der erste Auftrag durch den Besteller stellt das Vertragsangebot ,das durch unsere Auftragsbestätigung und die Auslieferung angenommen wird. Maßgebend für den Inhalt des zustande gekommenen Vertrages ist unsere Auftragsbestätigung bzw. der Inhalt der vom Besteller angenommen Lieferung. Von uns erstellte Angebote sind unverbindlich. Aufträge vonseiten des Bestellers aufgrund dieser Angebote werden von uns durch gesonderte schriftliche Auftragsbestätigung angenommen. Diergarten ist berechtigt, die bestellten Mengen um bis zu 10 % zu überschreiten oder zu unterschreiten.

4. Druckvorlagen/Pläne
Von uns erstellte und vorgelegte Entwürfe, Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte, usw. sind nicht verbindlich.
Sie sollten dem Besteller lediglich einen Überblick über die verschiedene Ware geben.
Die von uns angefertigten Pläne sind nach bestem Wissen erstellt, Verbindlich werden sie dann, sobald der Besteller schriftlich die Freigabe erklärt hat.
Wir behalten uns das Urheber- und Nutzungsrecht an allen von uns erstellten Zeichnungen, Pläne, Abbildungen, Entwürfe und Schemen vor. Von uns gefertigte Skizzen, Entwürfe und Muster sowie entworfene Modelle werden gesondert berechnet. Geringfügige Abweichungen in der Druckfarbe und Ausführung sind vorbehalten.

5. Lieferzeit
Wird ein ausdrücklich vereinbarter Liefertermin überschritten, so hat der Besteller das Recht, uns eine angemessene
Nachfrist zu setzen. Erfolgt aus von uns zu vertretenden Gründen die Lieferung auch nicht innerhalb der Nachfrist, so kann der Besteller durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche
wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen. Betriebsstörungen bei uns bzw.
bei Zulieferanten, z. B. Materialmangel, Verkehrsstörungen, Arbeitskonflikte, sowie alle Umstände, die von uns
nicht zu vertreten sind, berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der
Behinderung hinauszuschieben.
Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

6. Abrufaufträge
Bei Erteilung von Abrufaufträgen ohne Terminangabe sind wir berechtigt, von der Fertigstel-lung an die Ware
dem Besteller zu berechnen und Zahlung zu verlangen. Falls bei einem solchen Abrufauftrag die Ware von uns bis zum Abruf zu lagern ist, sind wir befugt, Lagergeld zu berechnen. Bei Abrufaufträgen mit Terminangabe
kann die Ware zum vereinbarten Termin auch ohne Abruf zum Versand gebracht werden.

7. Fracht
Der Versand geschieht in jedem Fall, auch bei Vereinbarung frachtfreier Lieferung, auf Gefahr des Bestellers und nach unserem Ermessen ohne Verantwortlichkeit für billigste und schnellste Verfrachtung. Für Beschädigung der Ware während der Fracht haften wir nicht.
Unsere Bedingungen für Lieferungen ins Ausland basieren auf den „Incoterms“ in der jeweils aktuellen Fassung.

8. Warenrückgabe
Bei einer eventuellen Rücknahme gelieferter Artikel wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, soweit nicht die
Rückgabe durch Umstände verursacht worden ist, die wir zu vertreten haben.
Warenrückgabe muss auf eigene Kosten zurückgesendet werden. Die Ware muss in einem einwandfreien Zustand sein.
Leider müssen Sie den Rückversand selbst bezahlen.

Rücksendungsadresse:
Adresse auf Anfrage via E-Mail: business@anja-diergarten.de

9. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten
Besondere Widerrufsregeln gelten für digitale Inahlte.
Mit dem Download / Öffnen der digitalen Datei erlischt das Widerrufs­recht.

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Beachten:
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, wenn wir mit der Ausführung des Vertrages begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben,(Sie müssen diese AGB bei der Registrierung zustimmen) dass wir mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen und Sie ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Das Widerrufsrecht erlischt bei digitalen Inhalten.

Bei allen digitalen Inhalten auf den Webseiten (www.anja-diergarten.de, www.memberarea.anja-diergarten.de) erlischt das Widerrufsrecht direkt bei Kauf /Abschluss des Vertrages.

10. Reparaturen
Kostenvoranschläge für Reparaturarbeiten werden so genau wie möglich aufgestellt, sind jedoch unverbindlich.
Irgendwelche Haftung für das Handelsabkommen, den Untergang oder die Beschädigung von uns übergebener
Teile durch Diebstahl, Feuer, Unruhen oder ähnliche Ursachen, die wir nicht zu vertreten haben, übernehmen
wir nicht.

11. Gefahrenübergang
Die Gefahr der Verschlechterung und des Unterganges des Ware geht auf den Besteller über, sobald die Ware den Lagerraum verlassen hat, gleichgültig, ob sie durch uns oder unmittelbar von unserem Vorlieferanten an den Besteller versandt wird; dies gilt auch bei Teillieferungen.
Verzögert sich die Versendung der Ware auf Veranlassung des Bestellers, so geht die Gefahr auf ihn über sobald wir die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.

12. Gewährleistung
Mängelrügen und Beanstandungen müssen unverzüglich bei Erhalt der Ware geltend ge-macht werden.
Die Lieferung gilt 8 Tage nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort als einwandfrei abgenommen, sofern nicht innerhalb dieser Frist eine Mängelrüge erhoben wird. Eine Gewährleistungsverpflichtung besteht nicht, falls die vorgenannte Frist nicht eingehalten ist.
Unsere Gewährleistung erstreckt auf zugesicherte Eigenschaften und Fehlerfreiheit entspre-chend dem
jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die wir vor Auslieferung eines Auftrages an einer Ware allgemein vornehmen, fallen nicht unter die Gewährleistung.
Die Gewährleistungszeit beträgt 6 Monate und beginnt mit Gefahrenübergang.
Ein gewährleistungsfähiger Mangel an der Ware liegt ein natürlichem Verschleiß oder bei Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung nicht vor. Die Gewährleistung erlischt, wenn die von uns gelieferte Ware durch Dritte in ihrem Bestand verändert wird und, wenn Einbau- und Bedienungsanleitungen nicht beachtet werden oder wenn die Ware nicht bestimmungs-gemäß verwendet wird.
Für Mängel wird nach unserer Wahl Gewähr durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatz-lieferung geleistet.
Ein Wandlungs- oder Minderanspruch ist nur gegeben, wenn nach unserer Entscheidung Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht erfolgen kann oder eine vom Besteller dafür gesetzte, angemessene Frist von uns nicht eingehalten wird
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann eine Herabsetzung der Vergütung oder, nach Wahl des Bestellers, Rückgängigmachung des Vertrages verlangt werden.
Durch die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wird die Gewährleistungszeit nicht verlängert oder erneuert.

13. Schadensersatz/Haftung
Schadensersatz leisten wir nur innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen und nur für Fehlen zugesicherter
Eigenschaften. Für Folgeschäden entsteht eine Schadensersatzverpflichtung nur, wenn die Zusicherung den Besteller gerade gegen den eingetretenen Folgeschaden absichern sollte. Im übrigen wird nur für Schäden, die von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, gehaftet.
Sollten aus irgendwelchen Rechtsgründen Schadenersatzansprüche gegen uns begründet sein, so beschränkt
sich unsere Haftung in der Höhe des tatsächlichen bezahlten Warenpreises nach der
Originalrechnung.
Für die vom Besteller zur Verfügung gestellten Teile wird keinerlei Haftung übernommen.

14. Zahlungsbedingungen
a, Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen.
b, Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tage ab Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto.
Auf Rechnungen über Reparaturen und andere Dienstleistungen sowie Ersatzteile wird kein Skonto gewährt.
Musterkostenrechnungen, Versandkostenberechnungen und Rechnungsbeträge unter € 100,00 sind zahlbar
innerhalb 14 Tagen rein netto.
c, Zahlung durch Wechsel ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit uns zulässig. Bei Zahlung durch
Wechsel werden für die Laufzeit des Papiers Diskontspesen berechnet. Im übrigen werden Scheck- und
Wechselzahlungen nur erfüllungshalber angenommen. Ihre Hereinnahme bedeutet keine Stundung und ist für
uns grundsätzlich spesenfrei. Erfüllungswirkung tritt erst dann ein, wenn das Geld frei Zahlungsstelle bei uns
eingegangen ist.
d, bei Zielüberschreitungen hat der Besteller, ohne dass es einer Mahnung bedarf, den Rechnungsbetrag mit
3 % über Bundesbank-Diskont pro Monat aus der offenen Forderung sowie aus allen sonstigen, mit dem
Verzug in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere Mahn- und Inkassokosten, zu verzinsen. Wir
behalten uns vor, weitergehende Verzugszinsen geltend zu machen.
Der Besteller verpflichtet sich für den Fall der Zielüberschreitung sämtliche Kosten des Zahlungsverzu-ges,
insbesondere Mahnkosten sowie die Kosten der Inanspruchnahme eines Inkassobüros in handelsüblicher
Höhe zu tragen. Für jede schriftliche Mahnung sind wir berechtigt € 5,00 zu berechnen.
e, Bei unbefriedigenden Auskünften über die Bonität des Bestellers oder, wenn nach dem Abschluss des
Vertrages in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder bekannt wird,
durch die unser Zahlungsanspruch gefährdet werden könnte, der Besteller mit der Erfüllung anderer
Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug gerät, ein Wechsel oder Scheck bei Fälligkeit nicht eingelöst wird,
der Besteller allgemein seine Zahlungen einstellt oder aber über sein Vermögen das Vergleichs- oder
Insolvenzverfahren eröffnet wird, sind wir berechtigt, die Fortsetzung einer laufenden längerfristigen
Belieferung oder die erst noch beabsichtigte Belieferung nach unserer Wahl von einer Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder aber vom Vertrag, soweit er von uns noch nicht erfüllt worden
ist, zurücktreten.
f, Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen, ins besonders wegen Mängelrü-gen
nicht berechtigt, soweit es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftige Forderungen handelt.
Forderungen des Bestellers gegen uns dürfen nur mit unser ausdrücklichen Genehmigung an Dritte
abgetreten werden.
g, Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich auf die ältesten offenstehenden Posten in Anwendung der
gesetzlichen Vorschrift des § 367 BGB angerechnet.
h, Verweigert der Besteller die Annahme der gelieferten Ware, so wird unser Anspruch auf Vergütung sofort
fällig; es bleibt unserer Wahl überlassen, ob wir die Ware am Ort des Schuldners einlagern oder Rücksendung
veranlassen, wobei etwa anfallende Mehrkosten vom Besteller zu tragen sind. Der Besteller ist in diesem Falle
zur Abholung der Ware verpflichtet. Er kann die Zahlung der Vergütung nicht von der Übergabe der Ware
abhängig machen.
Teillieferungen sind für sich und ohne Rücksicht auf die Restlieferung zu bezahlen.

15. Eigentumsvorbehalt
a, Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen, von uns gelieferten Waren vor, bis alle, auch die bedingt und
künftig entstehenden Forderungen, wie wir gegen den Besteller aus den jeweiligen Geschäftsverbindun-gen
haben, erfüllt sind.
b, Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, insbesondere durch Rücknahme der Ware, die im Falle des
Zahlungsverzugs oder der Gefährdung unseres Eigentumsanspruches zulässig ist, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
a, Unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Bestellers sind wir berechtigt, die zurückgenommene Ware
b, freihändig bestens zu verkaufen und den Erlös gutzuschreiben oder
c, zum Vertragspreis – abzüglich aller gewährten Boni, Rabatte und sonstigen Nachlässe und unter Abzug
einer Wertminderung von wenigstens 20% des Vertragspreises – gutzuschreiben.
d, Von einer Pfändung oder von jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte
hat uns der Besteller unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl Dritten als auch uns
gegenüber schriftlich zu bestätigen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigen-tumsvorbehalte
gelieferten Waren ist dem Besteller untersagt. Wir gestatten dem Besteller widerruflich die
Weiterveräußerung von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware im gewöhnlichen Geschäfts-gang,
jedoch nicht mehr in den Fällen von Ziff. 14,e;. Der Besteller tritt uns schon jetzt alle ihm aus der
Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen dienen
der Sicherung aller Ansprüche nach a).
Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages ver-wandt, so
wird die Forderung aus dem Werk- oder Werklieferungsvertrag im gleichen Umfang im voraus an uns abgetreten.
Der Besteller ist zum Einzug der abgetretenen Forderung nicht mehr in den Fällen von Ziff. 14e) und, wenn wir
diese Ermächtigung widerrufen haben, berechtigt.
e, Auf unser Verlangen hat der Besteller unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er Ware veräußert hat
und welche Forderungen ihm aus der Weiterveräußerung zustehen, sowie uns auf seine Kosten öffentlich
beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderung auszustellen.
f, Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufendende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
g, Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehende Sicherheiten unsere Forderung insgesamt nachhaltig um
mehr als 20% , so verpflichten wir uns auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherun-gen
nach unserer Wahl.

16. Erfüllungsort
Ausschließlicher Gerichtsstand sowie Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungen ist der
Sitz unseres Unternehmens.
Wir sind befugt, den Besteller auch an seinem gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
Eine eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt
die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht.
Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur, soweit sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

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